Rechtsanwälte und Fachanwalt für Strafrecht in Augsburg | Kanzlei Weiss Wunderle
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Weiss Wunderle, Ihrer Kanzlei für Strafrecht in Augsburg.
Die Namensgeber der Kanzlei, Frau Rechtsanwältin Silvia Wunderle und Herr Rechtsanwalt Michael Weiss, haben sich nach vorangegangener Tätigkeit in anderen Augsburger Kanzleien im Jahre 2010 zur Gründung der Kanzlei Weiss Wunderle entschlossen.
Seither ist die Kanzlei Weiss Wunderle in Augsburg erfolgreich hauptsächlich auf dem Gebiet des Strafrechts, des Familienrechts und des Verkehrsrechts tätig.
Entsprechende Fachanwaltstitel im Strafrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht geben Ihnen die Sicherheit, dass sich Ihr Fall in kompetenten, fachkundigen und ergebnisorientierten Händen befindet.
Strafrecht ist ein sehr sensibles Thema. Somit ist es entscheidend wichtig, dass Sie sich jemanden an Ihre Seite holen, der sich in diesem speziellen Fachgebiet hervorragend auskennt und seine Disziplinen beherrscht. Aufgrund langjähriger Berufserfahrung sind wir eine etablierte Fachanwaltskanzlei für Strafrecht in Augsburg. Wir stehen Ihnen kompetent, effizient, zielorientiert und vorurteilsfrei in jeder Verfahrenslage zur Seite.
Sowohl Frau Rechtsanwältin Silvia Wunderle als auch Herr Rechtsanwalt Michael Weiss verfügen über den Titel Fachanwalt für Strafrecht und sind selbstverständlich nicht nur in Augsburg, sondern bundesweit für Sie tätig.
Warum sollte ich einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen?
Als Fachanwalt für Strafrecht darf sich ausschließlich ein Rechtsanwalt bezeichnen, der gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer den Nachweis erbringen konnte, besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen erworben zu haben. Diese Kenntnisse und Erfahrungen müssen erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die Tätigkeit und die Berufsausübung eines Anwalts vermittelt wird.
Die Spezialisierung eines Rechtsanwalts zum Fachanwalt für Strafrecht bestätigt Ihnen, dass eine umfangreiche Qualifikation auf dem Gebiet der Strafverteidigung vorliegt, mit welcher ein Rechtsanwalt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten umfassend beraten, unterstützen und Sie auch in schwierigen Fällen kompetent und effektiv verteidigen kann.
Derjenige dem die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, tut gut daran, nur einen ausgewiesenen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren. Hinter einem Fachanwalt für Strafrecht verbirgt sich ein Experte der Strafrechtspflege in Augsburg.
Herr Rechtsanwalt Weiss verfügt zudem über den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Frau Rechtsanwältin Wunderle ist zudem Fachanwältin für Familienrecht.
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